Änderungen innerhalb des Schulbetriebs

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Todtnau
Todtnauberg
Geschwend
Neue Regelungen ab Montag, 04.04.22

Mit den Änderungen der Corona-Verordnungen des Landes sowie der Schulen gibt es auch Neuigkeiten für den Schulbetrieb:

  • Ab Montag, 04.04.22 entfällt die Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände. Natürlich darf die Maske nach wie vor freiwillig getragen werden. Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens empfehlen wir, dass die Maske bis zu Beginn der Osterferien getragen wird.
  • Die Testpflicht bleibt weiterhin bestehen. Die Kinder werden wie bisher zweimal pro Woche (montags und mittwochs) Zuhause getestet.
  • Hygienemaßnahmen, Lüften sowie das Abstand halten sind nicht mehr verpflichtend. Es wird jedoch empfohlen, die bisherigen Vorgaben weiterhin konsequent umzusetzen.
  • Das Zutritts- und Teilnahmeverbot ist künftig auf die Personen begrenzt, die der Testpflicht nicht nachkommen oder auf Personen, die sich in Quarantäne befinden.
  • Bei Auftreten eines Infektionsfalls in einer Klasse, Lern- oder Betreuungsgruppe gelten keine Kontaktbeschränkungen mehr. Es entfallen sowohl die fünftägige „Kohortenpflicht“ als auch die Kontaktbeschränkungen im Sport- und Musikunterricht.
  • Positive Testergebnisse müssen weiterhin an alle 3 Personengruppen (jeweilige Klassenleitung, Sekretariat sowie der Schulleitung) genannt werden.