Testpflicht und Schulbetrieb nach den Osterferien

|
Todtnau
Todtnauberg
Geschwend
Entfall der Testpflicht

Mit Ablauf des 13. April 2022 ist an Schulen in Baden-Württemberg grundsätzlich die Testpflicht auf das Corona-Virus entfallen. Der Zutritt zum Schulgelände und die Teilnahme am Unterricht sowie an schulischen Veranstaltungen ist somit wieder ohne Testnachweis möglich.